Medizinalcannabis in Borken – Versorgung und Beratung in Ihrer Sonnen-Apotheke
Sie haben eine ärztliche Verordnung für Medizinalcannabis oder möchten sich über die pharmazeutische Versorgung informieren?
Die Sonnen-Apotheke in Borken ist Ihre persönliche Apotheke für Medizinalcannabis im Kreis Borken, im Westmünsterland und in der Region Münsterland. Mit unserem spezialisierten Angebot MedCan Münsterland begleiten wir Patientinnen und Patienten zuverlässig bei der Versorgung mit Cannabis auf Rezept.
Wir prüfen Ihre Verordnung, klären die Verfügbarkeit, stellen verordnete Rezepturen her und beraten Sie verständlich zur richtigen Anwendung.
MEDCAN MÜNSTERLAND – IHRE SPEZIALISIERTE CANNABIS-APOTHEKE IN BORKEN
Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Eine Therapie darf ausschließlich nach ärztlicher Beurteilung und auf Grundlage einer gültigen ärztlichen Verordnung erfolgen.
Als Sonnen-Apotheke verbinden wir die Vorteile einer spezialisierten Cannabis-Apotheke mit einem persönlichen Ansprechpartner vor Ort. Unser Ziel ist eine sichere, verlässliche und möglichst unkomplizierte Versorgung – von der ersten Rezeptprüfung bis zum Folgerezept.
Dabei unterstützen wir sowohl Patientinnen und Patienten als auch behandelnde Ärztinnen und Ärzte.
CANNABIS AUF REZEPT: WAS GILT SEIT DEM 1. APRIL 2024?
Seit dem 1. April 2024 wird Cannabis zu medizinischen Zwecken grundsätzlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Cannabisblüten, Cannabisextrakte und Dronabinol können daher auf einem regulären ärztlichen Rezept beziehungsweise als E-Rezept verordnet werden.
Medizinalcannabis bleibt jedoch ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Für die Abgabe in der Apotheke ist weiterhin eine gültige ärztliche Verordnung erforderlich.
Ausnahme: Das vollsynthetische Cannabinoid Nabilon unterliegt weiterhin dem Betäubungsmittelrecht und muss auf einem BtM-Rezept verordnet werden.
Die Entscheidung, ob eine Behandlung mit Medizinalcannabis medizinisch sinnvoll ist, trifft ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Die Apotheke stellt keine Diagnose aus und kann keine ärztliche Verordnung ersetzen.
HÄUFIGE FRAGEN ZU MEDIZINALCANNABIS
Medizinalcannabis umfasst ärztlich verordnete Cannabisarzneimittel. Dazu zählen insbesondere getrocknete Cannabisblüten, standardisierte Cannabisextrakte, Arzneimittel mit Dronabinol sowie bestimmte cannabishaltige Fertigarzneimittel.
Ja. Medizinalcannabis ist verschreibungspflichtig und darf von der Apotheke nur auf Grundlage einer gültigen ärztlichen Verordnung abgegeben werden.
Für Cannabisblüten, Cannabisextrakte und Dronabinol ist seit dem 1. April 2024 grundsätzlich kein BtM-Rezept mehr erforderlich. Die Verordnung erfolgt auf einem regulären Rezept beziehungsweise als E-Rezept. Nabilon bildet eine Ausnahme und ist weiterhin auf einem BtM-Rezept zu verordnen.
Grundsätzlich können Ärztinnen und Ärzte Medizinalcannabis verordnen. Ob eine Behandlung medizinisch geeignet ist, entscheidet die behandelnde ärztliche Person nach einer individuellen Untersuchung und Beurteilung.
Ja. Sie können Ihre ärztliche Verordnung bei der Sonnen-Apotheke in Borken einreichen. Wir prüfen anschließend die Verfügbarkeit und informieren Sie über die nächsten Schritte.
Nicht jedes Produkt und nicht jede Cannabisblüte kann dauerhaft vorrätig gehalten werden. Die Verfügbarkeit kann sich kurzfristig ändern. Deshalb empfehlen wir, das Rezept möglichst frühzeitig einzureichen oder die Verfügbarkeit vorab anzufragen.
Die verordnete Bezeichnung, Wirkstoffzusammensetzung und Darreichungsform sind für die Abgabe relevant. Ist das verordnete Produkt nicht verfügbar, klären wir das weitere Vorgehen gegebenenfalls mit der behandelnden Praxis. Ein eigenmächtiger Austausch erfolgt nicht.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse möglich sein. Je nach ärztlicher Qualifikation und Versorgungssituation kann vor Beginn der Behandlung eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein. Die ärztliche Praxis beziehungsweise die Krankenkasse informiert Sie über die Voraussetzungen Ihres individuellen Falls.
Ob eine private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und Tarif. Bitte klären Sie die Erstattung bei Bedarf vorab mit Ihrer Versicherung.
Ja. Cannabisarzneimittel können unter anderem die Wirkung anderer zentral dämpfender Arzneimittel beeinflussen. Informieren Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt und unsere Apotheke deshalb über alle Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel, die Sie anwenden.
Besprechen Sie die Teilnahme am Straßenverkehr mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt. Insbesondere zu Beginn der Behandlung und während der Einstellung der Dosierung sollte nicht aktiv am Straßenverkehr teilgenommen werden.
Die Vorschriften unterscheiden sich je nach Ziel- und Transitland. Obwohl Medizinalcannabis in Deutschland grundsätzlich kein Betäubungsmittel mehr ist, wird es in vielen anderen Ländern weiterhin entsprechend eingestuft. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Reisebeginn und lassen Sie gegebenenfalls erforderliche Bescheinigungen ausstellen und beglaubigen.
Ein Folgerezept erhalten Sie ausschließlich von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt. Die Apotheke kann kein Rezept ausstellen. Sobald Ihnen die Verordnung vorliegt, können Sie sie frühzeitig bei uns einreichen.
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Sie haben eine ärztliche Verordnung für Medizinalcannabis?
Senden Sie uns Ihr Rezept beziehungsweise Ihre Anfrage oder sprechen Sie unser spezialisiertes Team an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und informieren Sie über die nächsten Schritte.
Sonnen-Apotheke
MedCan Münsterland
Lisa Potthoff-Goeke e. K.
Brinkstraße 2–4
46325 Borken
Telefon: 02861 9588229
Fax: 02861 2278
E-Mail: info@cannabis-apotheke-borken.de
Website: www.sonnenapo.de
Medizinalcannabis-Shop: www.cannabis-apotheke-borken.de
MEDIZINISCHER UND RECHTLICHER HINWEIS
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Therapieempfehlung. Ob Medizinalcannabis im individuellen Fall geeignet ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Alle Arzneimittel werden ausschließlich nach Vorlage einer gültigen Verordnung und nach pharmazeutischer Prüfung abgegeben. Lieferfähigkeit, Bearbeitungszeit und Abgabemöglichkeiten können vom verordneten Produkt und von der aktuellen Rechtslage abhängen.
Stand: Juli 2026